Vorsorge

Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Vorsorgevollmacht

Manchmal geht es schneller, als man denkt. Plötzlich ist ein Verwandter, guter Freund oder auch man selbst durch einen Unfall oder eine Krankheit handlungsunfähig geworden und auf fremde Hilfe angewiesen. Was viele nicht wissen: Auch Ehepartner und Verwandte sind in einer solchen Situation nicht automatisch berechtigt, rechtlich wirksame Entscheidungen zu treffen. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann auch vermieden werden, dass im Ernstfall fremde, von Gerichts wegen eingesetzte Personen über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Patientenverfügungen

Als Notare sind wir Spezialisten auch in Sachen rechtlicher Vorsorge. Wir stehen Ihnen bei der Abfassung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dadurch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden und auch im Krankheitsfall Ihren Willen durchsetzen. So bestimmen Sie selbst rechtssicher, welche Vertrauensperson für Sie handeln darf!

Auf eine notarielle Beurkundung der Vollmacht sollten Sie in keinem Fall verzichten, um für sämtliche Eventualitäten gewappnet zu sein. Das Risiko späterer Streitigkeiten über die Frage Ihrer Geschäftsfähigkeit oder die Gefahr des Verlusts der Vollmacht werden nur hierdurch effektiv ausgeschlossen! Hinzu kommt, dass das Gesetz für bestimmte Einsatzbereiche der Vollmacht die notarielle Form sogar vorschreibt.

Um Sie zusätzlich abzusichern, registrieren wir Ihre Vollmacht bzw. Patientenverfügung für Sie auf Wunsch auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit die Urkunde im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet wird. Seit 2004 wurde hiervon bundesweit bereits mehr als 6 Millionen Mal Gebrauch gemacht! Die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister ersetzt dabei grundsätzlich nicht die Vorsorgeverfügung selbst. Es wird insbesondere nicht die Vorsorgeurkunde als solche im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt oder gespeichert, sondern lediglich der zentrale Inhalt der Vorsorgeverfügung typisiert wiedergegeben.


Nachstehend finden Sie neben weiterführenden Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung insbesondere auch einen Fragebogen, den Sie zur Vorbereitung einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung bitte in Ruhe ausfüllen und uns zusenden. Er dient der Erleichterung und Beschleunigung Ihres Anliegen und erlaubt uns, Ihnen die erforderliche Urkunde rechtssicher und entsprechend Ihrem Willen zu gestalten!

Online Formulare

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Alte Holstenstr. 59 (Eingang Reetwerder), 21029 Hamburg

Mit Tiefgarage - Zufahrt Reetwerder

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr Im übrigen Vereinbarungen

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Nutzen Sie unsere Fragebögen, damit wir alle erforderlichen Angaben erhalten und Ihr Anliegen schnell bearbeiten können.