Immobilien

Kauf, Verkauf, Schenkungen & Grundschulden

Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Wir entwerfen und beurkunden für Sie Kaufverträge über Grundstücke, Wohn- und Zinshäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Gewerbeimmobilien aller Art. Der Notar ist dabei zuständig für die rechtlichen Aspekte des Grundstückskaufs; der Vertrag wird vom Notar für beide Seiten, Verkäufer und Käufer, ausgewogen und in Übereinstimmung mit dem aktuellen Recht gestaltet. Die wirtschaftlichen Fragen – insbesondere die Angemessenheit des Kaufpreises – beurteilt der Notar nicht. Auch ist die Finanzierung des Kaufpreises Sache des Käufers. Diese sollten Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank besprechen. Im Vertragstext werden wir dann die Fälligkeit des Kaufpreises sowie den Übergabetermin hierauf abstimmen.

Im Notariat kümmern wir uns für Sie auch um alle für den Vollzug des Kaufvertrags erforderlichen Unterlagen und erledigen die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und den Behörden.

Damit alles reibungslos klappt und Sie uns möglichst einfach die zur Vorbereitung Ihres Kaufvertrags relevanten Informationen zukommen lassen können, haben wir unten in einem für Sie einfach direkt am Bildschirm ausfüllbaren Fragebogen zusammengefasst, welche Angaben wir benötigen.

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Schenkungen

Häufig besteht aus verschiedensten Motiven der Wunsch, Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei der Überlassung von Grundeigentum in der Praxis eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.

Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Notare sind hierbei Ihr fachkundiger Helfer.

Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll oder ggf. auch durch eine Kombination von beidem, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Gegen eine lebzeitige Übertragung spricht zunächst, dass dem Übertragenden der Gegenstand entzogen wird. Was verschenkt ist, kann vom Schenker nicht mehr verkauft oder anderweitig übertragen werden. Eine Rückforderung ist nach dem Gesetz nur eingeschränkt möglich, kann jedoch im Übertragungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Auf der anderen Seite bietet die Übertragung zu Lebzeiten auch erhebliche Vorteile. Beispielhaft lassen sich etwa anführen:

  • Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kinder kann diesen die Begründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert werden.
  • Der Schenker kann sich von der Mühe der Verwaltung des Grundstücks entbinden, dabei aber gleichzeitig sicherstellen, dass er den Gegenstand der Schenkung, zB ein Hausgrundstück, weiter nutzen kann (Wohnrecht, Nießbrauch).
  • Die Versorgung des Veräußerers kann im Rahmen des Übertragungsvertrages sichergestellt werden (zB Vereinbarung einer Leibrente oder eines sog. Altenteils).
  • Pflichtteilsansprüche des Erwerbers sowie von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen beschränkt werden.
  • Schenkungs- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach ausgenutzt werden.

Guter rechtlicher Rat ist erforderlich, um den im Einzelfall richtigen Weg zu finden. Ihr Notar hilft Ihnen, die auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung zu finden! Vergessen Sie dabei bitte aber auch nicht die steuerliche Seite: Der Notar darf zu steuerlichen Fragen nicht beraten, daher ist insoweit immer auch der Steuerberater zu konsultieren, insbesondere in komplexen Angelegenheiten oder auch, wenn es um Bewertungsfragen geht.

Damit wir Ihrem persönlichen Anliegen so gut wie möglich und so rasch wie möglich gerecht werden können, haben wir einen Fragebogen entwickelt, den Sie nachstehend finden und bitte in Ruhe ausfüllen und uns zusenden. Er dient der Erleichterung entsprechender Beratungsgespräche und auch zur Vorbereitung eines Vertragsentwurfs. Wir freuen uns, Sie bei Ihrem Vorhaben begleiten zu dürfen!

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Grundschulden

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht und dient meist als Sicherheit für ein Gelddarlehen. Sie ist abstrakt — das heißt, sie besteht unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung, erlischt also nicht automatisch mit Rückzahlung des Darlehens; das unterscheidet sie von der Hypothek. Grundschulden können nicht nur für Kreditinstitute bestellt werden, sondern auch für private Geldgeber. Sie bedürfen aufgrund der Eintragung im Grundbuch der notariellen Mitwirkung. Das gilt für die Bestellung ebenso wie für die spätere Löschung, wenn das Darlehen ordnungsgemäß getilgt ist. Besondere Aufmerksamkeit verdient der sog. Grundschuldbrief, ein besonderes Dokument, das zusätzlich zum Grundbucheintrag das Bestehen einer Grundschuld dokumentieren kann. Er kommt heutzutage eher selten vor, und das aus guten Gründen: Wenn er verloren geht, muss ein zeitaufwändiges sog. Aufgebotsverfahren betrieben werden, um den Brief für kraftlos und damit wirkungslos erklären zu lassen; vorher kann auch keine Löschung des Rechts im Grundbuch erfolgen.

Kontakt

Alte Holstenstr. 59 (Eingang Reetwerder), 21029 Hamburg

Mit Tiefgarage - Zufahrt Reetwerder

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr Im übrigen Vereinbarungen

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Nutzen Sie unsere Fragebögen, damit wir alle erforderlichen Angaben erhalten und Ihr Anliegen schnell bearbeiten können.